Temperaturen an Arbeitsplätzen für Musikerinnen und Musiker

Berufsmusiker spielen im überhitzten Orchestergraben, in ausgekühlten Kirchen, im wohltemperierten Konzertsaal oder unter freiem Himmel auf Open Airs. Zu niedrige oder zu hohe Temperaturen können Gesundheit und Instrumente schädigen.

Deshalb sind Arbeitgeber verpflichtet Mindeststandards einzuhalten. Verstöße können als Ordnungswidrigkeiten oder sogar Straftaten geahndet werden. Auch beim Thema Temperatur am Arbeitsplatz muss geltendes Recht im Einzelfall angewendet werden.

Zur besseren Orientierung hat unisono einen Ratgeber erstellt. Er gibt einen Überblick über rechtliche Grundlagen im Arbeitsschutzgesetz und der Arbeitsstättenverordnung, über Mitbestimmungsrechte von Betriebs- bzw. Personalräten und praktische Handlungsmöglichkeiten.