Arbeitslosengeld für überwiegend kurz befristet Beschäftigte

21.03.2018

Von der Verlängerung der Sonderregelung profitieren vor allem Künstlerinnen, Künstler und Kreative.

Das Bundeskabinett hat eine Verlängerung der Sonderregelung zum Arbeitslosengeld für überwiegend kurz befristet Beschäftigte beschlossen. Ohne Verlängerung wäre sie im Sommer 2018 ausgelaufen. Von dem Beschluss profitieren vor allem Künstlerinnen, Künstler und Kreative. Die Verlängerung kam im Zuge eines Gesetzesentwurfs zur Verlängerung unterschiedlich befristeter Regelungen im Arbeitsförderungsrecht zustande.

Die SPD setzte in den Koalitionsverhandlungen durch, dass beim Arbeitslosengeld eine sachgerechte Anschlussregelung für überwiegend kurz befristet Beschäftigte kommen soll. Die Koalitionspartner einigten sich ebenfalls, dass es Regelungen für Solo-Selbständige in der Renten- und Krankenversicherung geben wird. Der Koalitionsvertrag enthält zudem das Bekenntnis zu einer stabilen Künstlersozialversicherung.