Leistungsschutz & Urheberrecht

Eine Komponistin, die ein Musikstück komponiert, oder ein Autor, der einen Artikel oder ein Buch schreibt, sind Urheber. Durch ihre schöpferische Leistung erwerben sie Urheberrechte. Davon zu unterscheiden sind Leistungsschutzrechte. Sie erwirbt ein Musiker, der bei einer Aufnahme mitwirkt, egal ob für Streamingdienste oder andere Downloadnutzungen, für CDs, DVDs oder im Rundfunk.

Weder Komponisten noch Autoren oder Musiker können genau nachverfolgen, wo und wann ihre Werke und Aufnahmen genutzt werden. Deshalb gibt es Verwertungsgesellschaften.

GEMA und GVL

Die beiden wichtigsten sind die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) und die Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL). Während Komponisten und Textdichter von der GEMA vertreten werden, können Musikerinnen und Musiker durch den Abschluss eines Wahrnehmungsvertrags die GVL beauftragen.

unisono vertritt Interessen der Mitglieder

unisono ist neben den Tonträgerherstellern Gesellschafterin der GVL. Sie nimmt treuhänderisch die Interessen von über 140.000 ausübenden Künstlerinnen und Künstlern wahr. Die Interessen ihrer Mitglieder vertritt unisono auch im Deutschen Medienrat (Sektion des Deutschen Kulturrats), im Fachausschuss Medien des Deutschen Kulturrats, in der Initiative Urheberrecht sowie auf europäischer Ebene in Brüssel in der FAIR INTERNET Campaign. In Brüssel geht es darum, auch für neuere Nutzungsformen wie Download und Streaming angemessene Vergütungsansprüche für Musiker durchzusetzen.

Für unisono-Mitglieder stellen wir im internen Bereich der Website eine Datenbank mit der aktuellen Rechtsprechung zum Leistungsschutz- und Urheberrecht zur Verfügung sowie ein Merkblatt, einen Leitfaden für Video- und Tonaufnahmen und unterschiedliche Musterverträge.