Hilfe in Notfällen
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DOV: Hilfe Hinterbliebene
Anspruch auf eine Todesfallunterstützung in Höhe von 500 Euro haben Hinterbliebene von DOV-Mitgliedern, die die Kosten im Zusammenhang mit dem Ableben des Mitglieds tragen.
Einzelheiten regelt die DOV-Todesfallunterstützungsordnung. Für Mitglieder steht sie im internen Bereich der Homepage bereit.
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Deutsche Orchester-Stiftung: Hilfe für unverschuldet in Not geratenen Musikerinnen und Musikern
Im Jahr 2014 errichtete die Stiftung den Werner-Schulz-Gedächtnisfonds. Werner Schulz war Oboist im Bayreuther Festspielorchester und im WDR-Sinfonieorchester. Seine Frau Brungard und er vererbten ihr gesamtes Vermögen der Deutschen Orchester-Stiftung. So entstand der Fonds.
Die Erträge verwendet die Stiftung ausschließlich für die Unterstützung unverschuldet in Not geratener deutscher Orchestermusikerinnen und -musiker, nachrangig für andere in Not geratene Musiker. Im Einzelfall gewährt die Stiftung eine Zuwendung bis zu 5.000 Euro.
- Ansprechpartner: Andreas Bausdorf , Geschäftsführer der Deutschen Orchester-Stiftung
Telefon: 030 / 24 62 84 32, E-Mail: bausdorf@orchesterstiftung.de - weitere Details, Voraussetzungen und Antragsformular