Höhere Mindesthonorare für Aushilfen in Orchestern
Die Vergütung von Aushilfen ist tarifvertraglich nicht geregelt; jeder Musiker kann im Prinzip frei verhandeln. Die meisten Orchester haben jedoch feste Sätze für Aushilfen. Insgesamt ist die Bezahlung bundesweit sehr unterschiedlich geregelt. Vor allem kleine Orchester zahlen oft zu niedrige Honorare.
Das Ziel der DOV ist eine faire und bessere Bezahlung für alle Orchesteraushilfen!
Im Gegensatz zu den Gehältern fest angestellter Orchestermusiker wurden die Sätze jahrelang nicht angehoben. Deshalb hat die DOV bereits 2017 eine Aktion für höhere Honorare von Orchesteraushilfen gestartet.
Als Mindesthonorare empfiehlt die DOV folgende Sätze:
- in Orchestern ab Kategorie TVK A und aufwärts: Probensatz 135 Euro, Aufführungssatz 200 Euro
- in Orchestern mit Eingruppierung unterhalb TVK A: Probensatz 130 Euro, Aufführungssatz 190 Euro
Dazu kommt ein Zuschlag von jeweils 25 Prozent für Solo, Stimmführung oder Sonderinstrumente. Fahrtkosten sollen Arbeitgeber ebenfalls erstatten.
Diese Mindesthonorare enthält auch der Flyer in der rechten Spalte.
Die DOV fordert alle Musikerinnen und Musiker auf, diese Empfehlungen möglichst weit zu streuen und mindestens zu diesen Sätzen zu spielen. Geringfügige Abweichungen sollten sie nur im individuell begründeten Einzelfall oder an Standorten mit Notlagentarif akzeptieren.