Urheberrechtsrichtlinie: EU-Parlament sichert Rechte von Künstlern

27.03.2019

Qualitätsarbeit muss fair entlohnt werden – DOV begrüßt den Beschluss

Berlin – Das Europäische Parlament hat am 26. März seine Zustimmung zur Urheberrechtsrichtlinie gegeben. Die Entscheidung wurde mit Spannung erwartet, weil es im Vorfeld einen intensiven Schlagabtausch zwischen Befürwortern und Kritikern gegeben hatte. „Nun ist der Weg frei, dass Künstlerinnen und Künstler endlich eine angemessene Vergütung für die Verwertung ihrer Werke im Internet erhalten“, sagt Gerald Mertens, Geschäftsführer der Deutschen Orchestervereinigung. Bislang nutzen einige Online-Plattformen ihre marktbeherrschende Stellung aus; sie zahlen an die Berechtigten gar nichts oder viel zu wenig.

„Mit der Richtlinie stärkt das EU-Parlament die Position der Rechteinhaber. Durch den Abschluss von Lizenzvereinbarungen können sie künftig ihre Ansprüche besser durchsetzen“, sagt Mertens. Musikerinnen und Musiker in Berufsorchestern oder Rundfunkchören sowie Freischaffende beauftragen zur Wahrnehmung ihrer Rechte in der Regel die Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL). Sie vertritt rund 150.000 ausübende Künstler und Tonträgerhersteller im In- und Ausland. Die DOV gehört zu den Gründungsgesellschaftern.