Corona-Einreiseverordnung: Verbesserungen für Kunstschaffende

02.08.2021

​​​​​​​Internationaler Kulturaustausch wird leichter – keine vollständige Gleichstellung zum Sport

Am 1. August ist die neue Corona-Einreiseverordnung in Kraft getreten. Sie bringt Erleichterungen für Kunst- und Kulturschaffende. Neben den bereits vorhandenen Ausnahmen zum Beispiel für Sportlerinnen und Sportler gibt es jetzt auch eine explizite Ausnahme von der Absonderungspflicht (Quarantäne) für kulturell oder kreativ tätige Personen. Konkret ist eine Ausnahme bei der Einreise aus einem Hochrisikogebiet für nicht vollständig geimpfte Personen festgelegt, „die zur künstlerischen Berufsausübung auf der Grundlage vertraglicher Verpflichtungen an künstlerischen oder kulturellen Produktions- oder Präsentationsprozessen teilnehmen“ (§ 6 Abs. 2 Ziff. 1e).

Der Deutsche Kulturrat hatte die Bundesregierung im Vorfeld der Änderung aufgefordert, bei der neuen Corona-Einreiseverordnung den Kulturbereich dem Sport gleichzustellen. „Dies war längst überfällig“, sagte Olaf Zimmermann, Geschäftsführer des Kulturrats. „Der internationale Austausch ist essenziell für das kulturelle Leben. Kunst und Kultur leben von Begegnungen über Grenzen hinweg.“ Die Änderung ist eine wichtige Maßnahme, um den internationalen Kulturaustausch wieder zu beleben.

Allerdings gibt es noch immer keine vollständige Gleichstellung mit dem Sport. In der neuen Corona-Einreiseverordnung existiert eine Ausnahme für Sportler aus Virusvariantengebieten, die nicht für Künstlerinnen und Künstler gilt. Zimmermann: „Diese Gleichbehandlung sollte für Künstler noch nachgetragen werden.“