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In allen Belangen gut vertreten

Gemeinschaft macht stark. Die DOV ist eine starke Gemeinschaft, wenn es um die Durchsetzung der berechtigten Belange und Interessen von professionellen Musikerinnen und Musikern geht. Und zwar sowohl um die Interessen Einzelner wie um die ganzer Ensembles. Wo der Einzelne alleine nichts ausrichten kann und auf sich gestellt ist, kann die DOV Verhandlungsmacht aufbauen, auf Gesetzgebung und Politik einwirken, Einfluss auf einzelne Arbeitgeber, Veranstalter, Verbände und Medien nehmen.

 

Die Mitglieder von rund 150 professionellen Ensembles in Deutschland sind in der DOV vertreten. In letzter Zeit organisieren sich auch Mitglieder freier Ensembles und Lehrbeauftragte der Musikhochschulen verstärkt in der DOV. Insgesamt hat die rund 13.200 Mitglieder und verfügt in den Kulturorchesten und Rundfunkensembles über einen Organisationsgrad von über 90 Prozent.

 

 

Wer kann Mitglied werden?

Mitglied kann jeder hauptberuflich tätige Berufsmusiker werden, egal ob abhängig oder selbstständig tätig. Auch Musikstudierende und Praktikanten werden aufgenommen. Der für die Aufnahme erforderliche Nachweis künstlerischer Betätigung wird durch entsprechende Tätigkeit in Konzertsaal, Theater, Rundfunk, Musikhochschule, Tonträger- und Filmproduktion erbracht.

 

 

Was muss ich tun?

Mitglieder von Orchestern und Rundfunkklangkörpern wenden sich wegen der Aufnahme in die DOV direkt an den gewählten DOV-Delegierten ihres Ensembles. Oder sie können sich wie freiberuflich tätige Musiker, Lehrbeauftragte, Musikstudierende und Praktikanten an die DOV-Geschäftsstelle in Berlin wenden. Einen Antrag auf Mitgliedschaft können sie auch hier herunterladen:
für angestellte Musiker/innen
für freie Musiker/innen und Lehrbeauftragte

 

 

Was kostet das?

Die DOV-Mitgliedschaft ist preiswerter als bei anderen Verbänden. Der monatliche Beitrag beträgt nur 0,55 Prozent (Stand Januar 2013) der Tutti-Endvergütung (bei Orchestern und Chören) bzw. des regelmäßigen Einkommens (bei freiberuflichen Musikern). Studenten und Praktikanten zahlen nur die Hälfte des geringsten regulären Orchester-Beitragssatzes. Der DOV-Mitgliedsbeitrag ist in voller Höhe steuerlich absetzbar.

 

 

Was habe ich persönlich davon?

Schutz der Arbeitsbedingungen durch automatischen Erwerb der gesetzlichen Tarifbindung mit Eintritt in die DOV, Vertragskontrolle, Forderungsdurchsetzung, Rechtsberatung und Rechtsschutz durch eigene Fachjuristen der DOV, Betreuung und Beratung bei Musikererkrankungen und Unfällen, Hilfe in Versicherungs- und Steuerfragen, regelmäßige Informationen über alle für Musiker relevanten Fragen und Probleme und vieles mehr.

 

 

Sie haben noch Fragen?

Rufen Sie uns an (Tel. +49(0)30-8279080) oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Wir beraten Sie gerne.